Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Pro Facility Management (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Facility Management Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Facility Management Dienstleistungen, insbesondere Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienst, Garten- und Grünflächenpflege sowie weitere im Einzelfall vereinbarte Leistungen.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot des Auftragnehmers sowie etwaigen Leistungsverzeichnissen.

(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen. Soweit keine Preise vereinbart sind, gelten die üblichen Preise des Auftragnehmers.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten und Flächen zu gewähren.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenfrei Wasser, Strom und erforderliche Abstellmöglichkeiten für Geräte und Materialien zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sind.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Bei unbefristeten Verträgen kann jede Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2024